Warum musste Francesco sterben? Dieser Frage muss die Staatsanwaltschaft nochmals nachgehen

Walliser Bote, 5.4.2025

Anfang Oktober stirbt ein Gastarbeiter während Arbeiten im Goms. Die Staatsanwaltschaft schliesst das Dossier. Nun hat das Kantonsgericht eine Beschwerde gegen die Einstellung gutgeheissen.

Polizeifoto vom Unfalltag, 8. Oktober 2024: Die Abschrankung fehlt. Wo und ob sie vor dem Unfall stand, weiss niemand genau.
Quelle: zvg

Die Staatsanwaltschaft muss über die Bücher. Das Kantonsgericht kippt den Entscheid des Oberstaatsanwaltes, der die Strafuntersuchung zum Fall Francesco* geschlossen hat: Das Kantonsgericht heisst eine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung gut.

In der Verfügung vom 31. März heisst es, die bisherigen Ermittlungen seien «als nicht ausreichend zu erachten» und es könne «nicht von einer klaren Beweislage ausgegangen werden». Die nun gutgeheissene Beschwerde wurde von Milena*, der Witwe des Verstorbenen, eingereicht – vertreten durch ihren Rechtsanwalt Peter Kaufmann aus Bern.

Heisst: Das Dossier geht zurück an den Absender. Die Staatsanwaltschaft muss die Ermittlungen wieder aufnehmen. Was war passiert?

Rückblick auf den 8. Oktober 2024: An diesem regnerischen Dienstagmorgen reist Francesco zuerst von Domodossola nach Brig und dann zusammen mit seinen Arbeitskollegen – sie arbeiten für einen der grössten Walliser Bauunternehmer – weiter ins Goms. Dort stehen Bauarbeiten nahe einem MGB-Geleise in Münster an. Der 8. Oktober, es ist der letzte Tag in Francescos Leben. Kurz nach 8 Uhr erfasst ihn ein ausserfahrplanmässiger Zug. Francesco stirbt. Der «Walliser Bote» berichtete.

Francesco war gegen 50 Jahre alt, italienischer Staatsbürger und arbeitete seit Jahren als Gastarbeiter im Wallis. Er hinterlässt eine Witwe und zwei Kinder.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei konzentrierten sich auf die Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle. Gemäss Vorschriften hätte der Gleisbereich beidseitig durch Abschrankungen gesichert sein müssen, ergänzt durch eine Warnanlage. Der Staatsanwaltschaft zufolge war die Abschrankung ordnungsgemäss aufgestellt und wurde nur durch Francescos Unfall weggerissen. Francesco habe sich zum Zeitpunkt der Kollision mit dem Zug innerhalb dieser Abschrankung beim Geleise befunden. Dort, wo keine Arbeiten hätten durchgeführt werden dürfen.

Widersprüche über Widersprüche

Doch widersprüchliche Zeugenaussagen warfen Fragen auf: Ein Arbeiter gab an, dass die Abschrankung zum Zeitpunkt des Unfalls nicht vollständig intakt war, während andere dies verneinten. Als die Polizei eintraf, war die Abschrankung nicht ordnungsgemäss aufgestellt. Unklar blieb, ob sie nach dem Unfall verändert wurde, bereits zuvor unzureichend war oder durch den Unfall weggerissen wurde. Zudem gibt es keine Aufnahmen, die den Zustand der Abschrankung vor dem Unfall dokumentieren. Die Polizei kam zum Schluss, dass nicht eruiert werden kann, ob die Abschrankung am Unfalltag abgelegt wurde oder nicht.

Weitere Ungereimtheiten tauchten auf in den Akten – Protokolle, Rapporte, Notizen, die dieser Zeitung vorliegen. Keiner der Arbeiter wollte gesehen haben, wie genau Francesco in Gleisnähe kam. Zudem waren die Baustellenverantwortlichen zum Unfallzeitpunkt nicht vor Ort.

Auch SUST-Vorgehen wirft Fragen auf

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) untersuchte die Unfallursache. Sie kam zum Schluss, dass es sich um einen Arbeitsunfall handle. Ein Mitarbeiter der SUST untersuchte die Unfallstelle am Dienstagmittag gemeinsam mit Verantwortlichen der MGBahn. Per Mail liess der SUST-Mitarbeiter verlauten, dass alle Vorkehrungen für die Arbeitsstellensicherung getreu den Vorgaben erfolgt seien.

Die SUST schloss den Fall mit einer Aktennotiz. Aber: Diese taucht in den Akten nicht auf. Das Kantonsgericht hält fest, dass die Ortsschau nach dem Ereignis stattfand: «Es ist daher fraglich, wie die SUST zum Schluss gekommen ist, dass alle Vorkehrungen (…) getreu den Vorgaben erfolgt sind.» Dem Gericht erschliesse sich nicht, weshalb die SUST bei einem Ereignis mit Todesfolge zwar eine Ortsschau durchführt, aber hierzu keinen Bericht zu den Akten reicht und sich mit einer E-Mail begnügt. Weiter: Der MGBahn-Angestellte, der den Unfallort gemeinsam mit der SUST in Augenschein nahm, «könnte selbst ein Interesse am Verfahrensausgang haben». Das Kantonsgericht lässt verlauten: «Es bleibt schliesslich von einer neutralen und nicht durch die Beteiligten beeinflussten Stelle zu prüfen, welche Sicherheitsauflagen für die vorliegende Baustelle anzuwenden gewesen wären.»

Wie die SUST, die zum Unfallzeitpunkt nicht vor Ort war, zu ihrem Schluss kam, findet auch Gianluca Casili kurios. Casili ist Gewerkschafter bei der Syna, bei der Francesco Mitglied war. Syna hat Francescos Witwe Milena seit dem Tod ihres Mannes rechtlich unterstützt und ebenso gegen die Einstellungsverfügung Arnolds eingesprochen. Unter anderem, weil die Syna der Meinung war, dass es sich aufgrund der Nähe der Baustelle zum Geleise um eine Baustelle im Gleisbereich handelte, was ein anderes Sicherheitsdispositiv erfordern würde, etwa einen Sicherheitswächter.

Die Staatsanwaltschaft hingegen sagte, es handle sich nicht um eine Baustelle im Gleisbereich und verwies auf die SUST. Deren Ausführungen sei wohl mehr Gewicht zu geben als jenen der Syna. Ein Affront – findet Casili. Zudem findet sich in den Akten nichts darüber, wie weit vom Geleise entfernt die Arbeiten stattfanden. Recherchen dieser Zeitung legen jedoch nahe, dass die Arbeiten innerhalb des Perimeters, der eine Baustelle im Gleisbereich definiert, stattgefunden haben dürften.

Fotos vom Unfalltag zeigen, dass die Abschrankung nach dem Ereignis meterweise fehlte. Casili bezweifelt, dass Francesco nach der Kollision die Abschrankung mehrere Meter weit mitriss. Er fragt sich auch, wo die Pfosten der Abschrankung abgeblieben sind.

Dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsverfügung Francescos Nachnamen gleich mehrfach falsch geschrieben hat, unterstreicht gemäss Casili die unsaubere Arbeitsweise im Fall Francesco. Casilis Anliegen: Aus dem Fall sollten Lehren gezogen werden, damit ein tödlicher Unfall wie dieser nie wieder vorkommt. Casili sagt: «Es ist das Recht jedes Arbeiters, morgens gesund zur Arbeit zu gehen und abends wieder gesund heimkehren zu können.»

Allen Widersprüchen zum Trotz stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hinweise auf Fremdverschulden, insbesondere durch die Baufirma, schloss sie kategorisch aus.

«Kantonsgericht mit hervorragender Arbeit»

Dies rief Kritik hervor, vornehmlich von Francescos Witwe Milena und ihrem Anwalt Kaufmann. Kaufmann argumentierte, die Staatsanwaltschaft habe sich zu früh auf eine Schlussfolgerung festgelegt, ohne die offenen Widersprüche gründlich zu klären. Zudem bezeichnete er die Behauptung, Francesco habe die Absperrung eigenmächtig überquert, als aktenwidrig und spekulativ.

Dass das Kantonsgericht die Staatsanwaltschaft nun abstraft, ist für Kaufmann löblich: «Das Kantonsgericht hat hervorragend gearbeitet.» Es habe erkannt, dass diverse Unklarheiten und Widersprüche vorhanden waren. Kaufmann weiter: «Die Arbeit des Oberstaatsanwalts Rinaldo Arnold ist gar nicht gut weggekommen.» Er sei indes zuversichtlich, dass Arnold in diesem zweiten Umgang den Fall umfassend abklären werde. Kaufmann erhofft sich, dass – falls jemand für den Tod Francescos verantwortlich war – diese Person entsprechend sanktioniert werde. Schliesslich habe ein Ehemann und Familienvater auf tragische Weise sein Leben verloren.

Findet die Staatsanwaltschaft keinen Dritten, den sie zur Verantwortung ziehen kann, droht der erneuten Untersuchung die abermalige Einstellung.

Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud nimmt die Verfügung des Kantonsgerichtes zur Kenntnis. Die Staatsanwaltschaft werde das Strafverfahren wie vom Gericht verlangt fortsetzen. Einen ausführlichen Katalog spezifischer Fragen liess Pilloud wie bereits bei der ersten Berichterstattung über den Fall Francesco unbeantwortet.

Damit bleiben Fragen wie jene, ob Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold das Dossier behält oder ob die SUST beziehungsweise eine andere Stelle nochmals eine Untersuchung durchführt, offen. Affaire à suivre.

Francescos Witwe Milena konnte bis zum Erscheinen dieses Beitrags nicht erreicht werden. Auch die SUST konnte den Fragenkatalog dieser Zeitung bis zur Publikation nicht beantworten.

*Namen geändert und der Redaktion bekannt